Liefer- und Geschäftsbedingungen
der bw media photoagentur (im folgenden bw genannt)

A. Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch bw. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.

4. Sämtliche Bestimmungen, die sich in ihrer Art und ihrem Inhalt auf die Handhabung analogen Bildmaterials beziehen, gelten gleichermaßen für elektronische Speicherung, Abruf und Übermittlung von digitalem Bildmaterial.

5. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen fünf Werktagen nach Empfang in schriftlicher Form einzureichen. Das gilt für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Verdeckte technische oder sonstige Mängel sind innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form einzureichen. Bei unterlassener fristgerechter Reklamation ist eine Haftung von bw für eventuell bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen.

6. Der Verwender hat vor der Nutzung übernommene Bildbeschreibungen zu prüfen; dies gilt auch für Bilder, die elektronisch übermittelt wurden. Für fehlerhafte Bildbeschreibungen des Verwenders übernimmt bw keine Haftung. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet bw nicht für mitgelieferte Texte oder für Mängel am Bildmaterial. Bei elektronischer Übertragung garantiert bw nicht für die Übertragungsqualität.

7. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt bw schriftlich das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Die Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch bw nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und den daraus resultierenden Honoraren. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform; sie wird durch Rechnungsstellung seitens bw ersetzt.

Wird das vereinbarte Honorar nicht bezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und bw ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Umgekehrt kann bw in diesen Fällen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Besteller geltend machen.

8. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von bw bzw. der von bw vertretenen Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.

9. Mit der Lieferung unseres Materials gilt nicht automatisch die Nutzungserlaubnis als erteilt. Diese Freigabe erfolgt gemäß Punkt A7 und muss vor der Veröffentlichung schriftlich eingeholt werden.

10. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von zwei Monaten ab Lieferung zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Bildmaterial, welches dem Besteller nur in elektronisch gespeicherter Form geliefert wurde, ist im Sinne dieser Bestimmung und nach Ablauf der genannten Fristen zu löschen.

11. Durch die Zahlung des Benutzers von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und/oder Gebühren, welche nach diesen Bedingungen entstehen und berechnet werden, erwirbt der Benutzer weder Eigentum noch Nutzungsrechte am zur Verfügung gestellten und/oder abgerufenen Bildmaterial

B. Honorare

1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen und nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie für die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposings, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. bw bietet niedrigauflösende Bilder mit 72 dpi zum kostenlosen Downloaden. Diese können für Layoutzwecke gebührenfrei verwendet werden, sofern sie nicht Bestandteil einer Präsentation oder Veröffentlichung werden.

2. Nutzungshonorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder besteht sonst keine Honorarvereinbarung, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist bw berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.

Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. Zur Bemessung der Honorare orientiert sich bw an der aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing.

3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszweckes berechnet.

4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang, den genannten Zeitraum und das vereinbarte Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch bw.

5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.

Der Verwender hat bw über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

6. Bei unberechtigter Verwendung, z. B. falschen Angaben über die Nutzungsart, und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist bw berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

10. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist bw bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Gebühren, Kosten

1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern oder digitalen Daten wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist. Ab Rückgabedatum werden Blockierungskosten fällig. Ebenso werden Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von zwei Monaten ab Lieferung nicht zurückgegeben werden. Die Blockierkosten werden zusätzlich zum Nutzungshonorar fällig.

3. Für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz gemäß Ziffer C4 zu leisten. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass bw die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Ferner ist eine schriftliche Verlust- oder Beschädigungsmeldung bei bw vorzulegen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben bw weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten vorbehalten.

bw vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.

Besteht eine Bildversicherung zugunsten des Bestellers, wird die Versicherungsleistung berücksichtigt.

4. Ersatzgebühren bei Verlust oder Beschädigung richten sich nach den jeweils aktuellen Zahlen, die in der vom BVPA empfohlenen "Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen" genannt werden.

D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.

Die Fotos werden von bw nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben. Im elektronischen Speicher sind sie sofort zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Überschreitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung erlaubt. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet bw nicht für Schäden, die durch das Laden eines Datenträgers von bw in elektronische Programme entstehen.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Bei Verstößen hiergegen ist bw berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gem. den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des gesondert vereinbarten Honorars zu berechnen.

Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Der Benutzer hat bw und den Urheber von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

3. Dia-Duplizierung, Internegative, Reproduktionen und/oder die elektronische Speicherung von über bw bezogenem Bildmaterial und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe von Bildern, Bilddaten und Nutzungsrechten an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung von bw. Wird hiergegen verstoßen, so ist bw berechtigt, einen Schadensersatzbetrag zusätzlich zu Ziffer B6 für den erforderlichen Nachforschungsaufwand zu verlangen. Schadensersatzansprüche seitens des Urhebers bleiben davon unberührt.

Der Besteller ist verpflichtet, bw ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten von über bw bezogene Bilder gespeichert hat.

4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für seine Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text, z. B. durch Ausschnittvergrößerung, übernimmt bw oder der Urheber keine Haftung. Sie sind von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Benutzer. Bei werblicher Abbildung von Personen des öffentlichen Lebens, Sportlern oder bekannten Persönlichkeiten ist deren Zustimmung durch den Kunden einzuholen. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Benutzer bw und den Urheber von diesen Schadensersatzansprüchen freizustellen.

6. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens bw kann bw keine Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens bw haftet bw nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Warenzeichen, Logos oder anderen Rechten Dritter ergeben sollten.

7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

8. Der Besteller haftet bw gegenüber bis zum unversehrten Wiedereintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt vereinbarungsgemäß auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von bw an einen Dritten gesandt werden.

9. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an bw durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig wird auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Restaurierungs- und Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

E. Urheberrecht, Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Unterbleibt die Namensnennung, so haben bw und der Urheber Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat bw von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Ziffer E1 gilt für alle Medien, z. B. auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind bw gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets innerhalb von 30 Tagen ohne Abschlag zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich München, soweit gesetzlich zulässig.

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht und der Gerichtsstand München als vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

München, 01.10.2003

 
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